Zur vollumfänglichen Sicherung Ihrer Ansprüche und zur Feststellung des gesamten Schadens an Ihrem Fahrzeug, benötigen Sie zwingend ein aussagekräftiges Gutachten bei einem Kfz-Schaden in einer entsprechenden und verwertbaren Form. Oft bietet die Versicherung des Unfallverursachers Ihre Hilfe an, indem sie Ihnen einen Gutachter schicken möchte – das ist nett aber nicht gut! Sie als Geschädigter haben das Recht auf die freie Wahl eines Gutachters. Das ist wichtig und richtig! Das Gutachten für Ihr unfallbeschädigtes Fahrzeug sollte unbedingt ein von Ihnen beauftragter, unabhängiger Kfz-Sachverständiger anfertigen. Das unabhängige Kfz-Schadengutachten bildet die Basis einer erfolgreichen Schadenabwicklung! Wo und wann darf ich Ihr Fahrzeug durch einen Kfz-Gutachter aus meinem Netzwerk besichtigen lassen? Wir besichtigen bundesweit! Natürlich achten wir auf die Kosten und so fertigen wir im Falle eines sogenannten „Bagatellschadens“ (Schadenhöhe ~ € 750,-) lediglich eine ausreichende Kalkulation an. Wir fertigen auf Wunsch gerne auch KFZ-Zustandsberichte, KFZ- Minderwertgutachten sowie Oldtimergutachten an.
Interessiert? Wir sind für Sie da.
Lassen Sie uns gemeinsam über Ihre Möglichkeiten sprechen.